Betr.: Anpassung der Sitzverteilung in den Ausschüssen zur Sicherstellung der Beteiligung der Fraktionen FDP und UL BEN
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bruchhäuser,
wir möchten Sie bitten nachfolgenden Antrag im Verbandsgemeinderat zur Abstimmung zu stellen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hauptausschuss verbleibt bei 14 Mitglieder
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird auf 10 Mitglieder erweitert.
3. Der Werkausschuss verbleibt bei 14 Mitgliedern
4. Der Ausschuss für Bauwesen, Raumordnung und Umwelt wird auf 10 Mitglieder reduziert.
5. Der Ausschuss für Jugend, Senioren, Sport und Kultur wird auf 10 Mitglieder reduziert.
6. Der Schulträgerausschuss wird auf 10 Mitglieder erhöht.
7. Der Kindertagesstättenausschuss wird auf 10 Mitglieder erhöht.
8. Der Ausschuss für Wirtschafts- und Tourismusförderung wird auf 10 Mitglieder reduziert.
9. Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten wird auf 10 Mitglieder erhöht.
Begründung: Die vorliegende Sitzverteilung in den Ausschüssen des Verbandsgemeinderats benachteiligt aktuell kleinere Fraktionen, insbesondere die FDP und UL BEN. In einer demokratischen und repräsentativen Kommunalpolitik ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, dass alle gewählten Fraktionen angemessen in den Ausschüssen vertreten sind und ihre Stimme in den Entscheidungsprozessen einbringen können. Durch die Anpassung der Sitzverteilung soll sichergestellt werden, dass die Fraktionen FDP und UL BEN jeweils mindestens einen Sitz in den relevanten Ausschüssen erhalten. Dies stärkt die pluralistische Mitwirkung und verbessert die Qualität der Entscheidungen durch die Einbeziehung einer breiteren Meinungsvielfalt. Die vorgeschlagenen Änderungen gewährleisten eine gerechtere Verteilung der Sitze, ohne die Handlungsfähigkeit der Ausschüsse zu beeinträchtigen. Mit dieser Maßnahme wird die demokratische Legitimation der Ausschüsse gestärkt und eine ausgewogene Beteiligung aller Fraktionen erreicht. Wir bitten den Verbandsgemeinderat, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und die entsprechenden Anpassungen der Sitzverteilungen in der Hauptsatzung vorzunehmen.